FAQ

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Ich konzentriere mich seit vielen Jahren ausschließlich auf das Thema Studienplatzklagen in allen erdenklichen Studienfächern. So gewährleiste ich hochspezialisierte Beratung im Zusammenhang mit Studienplatzklagen und der Durchführung dieser Klagen in ganz Deutschland. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht bin ich außerdem mit den verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren sehr gut vertraut.

 

Grundsätzlich gilt: Wer ein Abitur oder einen anderen in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsnachweis hat und deutsche(r) Staatsangehörige(r) ist, kann an jeder staatlichen Hochschule in Deutschland eine Studienplatzklage durchführen.

Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bzw. EU-Ausländer*innen berate ich gerne zu ihren individuellen Möglichkeiten, einen Studienplatz einzuklagen.

An einigen Hochschulen ist für die Studienplatzklage derzeit eine vorherige Eigenbewerbung bei Hochschulstart oder der Hochschule direkt notwendig – an anderen nicht. Hierzu berate ich Sie im Rahmen meiner Bewerbungs­optimierung gerne. Meist gilt jedoch, dass eine Studienplatzklage unabhängig von einer Eigenbewerbung ist.

So früh wie möglich! Ich berate Sie zu allen Fragen rund um das Bewerbungsverfahren und den Studienplatz: wenn Ihr Abitur in greifbare Nähe rückt, Sie gerade Abitur gemacht haben und natürlich auch darüber hinaus.

Eine erste telefonische Kontaktaufnahme mit mir zum Thema Studienplatzklage ist für Sie kostenfrei. Eine ausführliche Studienplatzklageberatung vor Ort bei mir – oder virtuell – kostet einmalig 200 Euro zzgl. 19 % MwSt. Diese Summe wird bei einer späteren Zusammenarbeit im Mandat angerechnet.

Wollen Sie klagen, gilt: Für ein gerichtliches Eilverfahren erster Instanz incl. außergerichtlicher Tätigkeit entstehen je Hochschule durchschnittlich Kosten in Höhe von ca. 1.500 € inkl. MwSt.

Die Zulassungswahrscheinlichkeit in den kleinen Bachelorstudiengängen ist sehr hoch. Denn hier ist es sehr oft möglich, direkt Vergleiche mit den Hochschulen abzuschließen.

Im Fach Psychologie kommt es vor allem darauf an, wie viele Mitkläger*innen es gibt und an wie vielen Hochschulen Sie Studienplatzklage erheben wollen.Bei guter Vorbereitung erzielen wir hier jdoch im Regelfall ebenfalls sehr gute Ergebnisse.

Zu allen Fachsemestern garantiere ich Ihnen eine umfassende Aufklärung über Ihre individuellen Chancen und Risiken für das geplante Klageverfahren.

Hundertprozentig kann ich Ihnen den Erfolg Ihrer Klage(n) jedoch nicht versprechen. Denn über den Klageerfolg entscheidet nicht selten das Los, insbesondere, wenn zu viele Kläger auf zu wenige außerkapazitäre Studienplätze treffen. Es besteht deshalb immer das Risiko, am Ende „leer auszugehen“.

 

Ja! Abwarten, ob man irgendwann vielleicht doch über das reguläre Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren einen Studienplatz bekommt, ist schlichtweg unwirtschaftlich: Je früher Sie anfangen zu studieren, desto früher können Sie in Ihrem Beruf arbeiten und damit Geld verdienen. Warten kostet also bares Geld.

Ich unterstütze Sie gerne auch in den Vergabeverfahren bzw. Bewerbungs­verfahren an Hochschulen bzw. bei Hochschulstart. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Härtefallantrag stellen wollen.

Während einer Studienplatzklage ist es problemlos möglich, sich für ein anderes Fach an einer Hochschule einzuschreiben.

Ist eine Studienplatzklage erfolgreich, ist eine Immatrikulation bestenfalls etwa 6-8 Wochen nach Semesterbeginn möglich. Durchschnittlich dauert eine Studienplatzklage im Eilverfahren etwa sechs Monate. Deshalb ist es sinnvoll, für das Klageverfahren ein Semester einzuplanen.