Wie ich Sie unterstützen kann
Wer sich für ein bestimmtes Studienfach entscheidet, verfolgt damit oft einen lang gehegten Wunsch, später auch in einem bestimmten Beruf zu arbeiten. Nicht selten kommt der Wunsch hinzu, an einem bestimmten Ort bzw. einer bestimmten Universität zu studieren – sei es wegen bestimmter Schwerpunkte und/oder Zusatzausbildungen an bestimmten Hochschulen oder aus Interesse am Studium in einer bestimmten Stadt.
Wenn dieser Studienwunsch droht, an Zulassungsbeschränkungen und Bewerbungsverfahren etc. zu scheitern, unterstütze ich Sie, Ihren Studienwunsch zu erfüllen. Dabei lege ich großen Wert darauf, Sie individuell und ganz persönlich zu beraten – „Rechtsberatung von der Stange“ erhalten Sie bei mir nicht. Deshalb berate und vertrete ich seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich Studienplatz & Studienplatzklage und kümmere mich mit viel Erfahrung und Fachwissen darum, dass Sie Ihren Wunschstudienplatz erhalten.
Autorin des Münchner Anwaltshandbuchs
Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen ist u.a. Fachanwältin für Verwaltungsrecht – das Hochschulzulassungsrecht ist Teil des Verwaltungsrechts.
Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung im Hochschulzulassungsrecht und im Gebiet der Studienplatzklage ist Sie Autorin zum Thema „Hochschulzulassungsrecht“ im renommierten Münchener Anwaltshandbuch für Verwaltungsrecht, das 2023 in der 5. Auflage im Verlag C.H. Beck erschien.
Die Studiengänge
Psychologie
Psychologie möchten neben Medizin deutschlandweit die meisten Abiturientinnen und Abiturienten studieren. Das erschwert die Zulassung zum Psychologiestudium ohne sehr gutes Abitur erheblich. Mit einer Studienplatzklage Psychologie können wir diese Zulassungshürden umgehen. Im Idealfall empfiehlt sich dafür ein Rundumschlagsverfahren an mehreren Universitäten.
Pharmazie
Die Hürden, um einen regulären Studienplatz im Fachbereich Pharmazie zu erhalten, sind verhältnismäßig hoch – und das bundesweit. Mit der Studienplatzklage Pharmazie können wir bei zielgerichteter Ausrichtung der Verfahren auch an mehreren Universitäten gut arbeiten. Ein Rundumschlagsverfahren ist allerdings in der Pharmazie meist nicht notwendig.
Lehramt
Lehramt kann man bundesweit mit sehr unterschiedlichen Fächerkombinationen studieren. In vielen Fällen scheitern Zulassungen aber an der gewünschten Fächerkombination. Manch ein(e) Bewerber*in erhält z.B. die Zulassung für Mathematik, aber nicht für Englisch. Hier können wir die gewünschte Fächerkombination wie auch ein einzelnes Fach einklagen.
Soziale Arbeit
Das Studium der Sozialen Arbeit wird seit Jahren zunehmend stark nachgefragt. Das führt leider auch dazu, dass der Numerus Clausus (NC) stetig ansteigt. Reicht die Abiturnote in Ihrem Fall nicht, kann man einen Studienplatz in der Sozialen Arbeit an Universitäten und an Fachhochschulen einklagen. Meist können wir uns dabei auf einen oder zwei Standorte beschränken.
BWL
Nahezu alle wirtschaftlich ausgerichteten Studiengänge können bundesweit irgendwo ohne NC studiert werden. Allerdings ist hier oftmals der Wunsch groß, genau an einer bestimmten, oftmals besonders renommierten Hochschule zu studieren – und da sind die Plätze knapp. Auch hier kann eine Studienplatzklage Ihnen Zugang zu der gewünschten Hochschule verschaffen.
Sonstige Studiengänge
Auch wenn Ihr Wunschstudiengang „Meeresbiologie“, „Fashion Management“ oder „Aerospace Engineering“ ist – nichts ist zu ausgefallen. Ich kann für Sie als Abiturient*in im Regelfall in jedem Studiengang an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland eine Studienplatzklage einreichen – und auch in ausgefallenen Fächern helfen, Ihren Studienwunsch zu erfüllen.
Master
Studienplätze der gewünschten Fachrichtung im Master einzuklagen, ist ebenfalls möglich, wobei es hier meist auf Ihre persönliche Eignung ankommt. In diesen Verfahren dreht es sich daher nur am Rande um die von der Hochschule errechnete Kapazität, sondern oftmals um die Feststellung Ihrer individuellen Befähigung. Natürlich unterstütze ich Sie auch dabei!
Human- und Zahnmedizin
Studienplätze im Fach Medizin / Humanmedizin und Zahnmedizin sind in Deutschland am härtesten umkämpft – die Zulassungsvoraussetzungen neben einem sehr guten Abitur oft eine hohe Hürde. Hier werden deswegen häufig Studienplatzklagen erhoben, um sich z.B. über außerkapazitäre Plätze doch noch den Traum vom Medizinstudium erfüllen zu können.
MEHR ERFAHREN
Ablauf einer Beratung
Falls Sie überlegen, eine Studienplatzklage zu erheben: Kontaktieren Sie mich gerne! Unser erster Kontakt ist auf jeden Fall unverbindlich und kostenfrei. Im Verlaufe dieses ersten Kontaktes können wir ermitteln, ob es in Ihrem Falle sinnvoll ist, eine Studienplatzklage zu erheben, und wie das Vorgehen konkret aussehen könnte, um den maximalen Erfolg zu erzielen. Oft ist es bereits an diesem Punkt möglich, die zu erwartenden Kosten für das angedachte gerichtliche Vorgehen zu klären.
Ich bin als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Studienplatzklagen in ganz Deutschland Ihre Ansprechpartnerin – also unabhängig davon, wo Sie leben oder wo Sie studieren wollen. Unsere Kontaktaufnahme ist deswegen ganz unproblematisch per Telefon oder im Wege einer Videokonferenz möglich. Sofern gewünscht, stehe ich Ihnen aber auch für einen persönlichen Termin an meinen Kanzleistandorten in Köln, München, Frankfurt oder Berlin zur Verfügung. Sich persönlich zu treffen, ist zwar nicht zwangsläufig notwendig. Ein Kennenlernen kann allerdings natürlich dazu beitragen, dass Sie ein noch besseres Gefühl haben, wenn ich mich um Ihre Studienplatzklage kümmere.
Werden Sie mein Mandant bzw. meine Mandantin, analysieren wir zunächst eingehend Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche für einen Studienplatz. Das Ergebnis diese Analyse ist in der Folge Grundlage dafür, dass ich Sie umfassend beraten und aufklären kann, welches Vorgehen einer Studienplatzklage in Ihrem Fall am meisten Erfolg verspricht.
Warum „Die Studienplatzanwältin“?
Spezialistin für Studienplatzklage
Ich arbeite seit Jahren ausschließlich im Bereich „Studienplatzklagen“. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht habe ich mich auf diesen Bereich fokussiert und bin inzwischen Spezialistin für Studienplatzklagen. Meine jahrelange spezialisierte Erfahrung stelle ich gerne in Ihren Dienst!
Aufwand & Nutzen
Hinter jeder Studienplatzklage steht ein intensiver Wunsch nach einem bestimmten Studium, Studienort und letztlich ein klarer Berufswunsch. Nutzen und Aufwand sollten aber dennoch immer im Verhältnis stehen. Deswegen stimme ich die Kosten für Klageverfahren immer im Vorfeld mit Ihnen ab und vermeide unnötige Verfahren und Kosten.
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