Kosten einer Studienplatzklage

Start » Allgemein » Kosten einer Studienplatzklage

Was kostet eine Studienplatzklage?

Wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen auch bei einer Studienplatzklage Kosten. Dazu gehören insbesondere Anwaltskosten, Gerichtskosten und – je nach Verfahrensausgang – gegebenenfalls auch Kosten der Gegenseite. Über die voraussichtlichen Kosten Ihres individuellen Klageverfahrens kläre ich Sie selbstverständlich auf, bevor diese Kosten entstehen.

Dabei achte ich darauf, dass nur die Verfahren geführt werden, die im konkreten Fall sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Gerade bei Studienplatzklagen kann es strategisch sinnvoll sein, mehrere Hochschulen einzubeziehen. Gleichzeitig sollen unnötige Klageverfahren und vermeidbare Kosten nach Möglichkeit vermieden werden.

Was kostet eine Erstberatung zur Studienplatzklage?

Eine ausführliche Erstberatung zur Studienplatzklage kostet einmalig 226,10 Euro brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Die Beratung kann telefonisch, per Microsoft Teams oder persönlich erfolgen.

Diese Erstberatung eignet sich insbesondere, wenn Sie wissen möchten, ob eine Studienplatzklage in Ihrem Fall sinnvoll ist, welche Fristen gelten, welche Hochschulen in Betracht kommen und mit welchen Kosten und Erfolgsaussichten Sie rechnen müssen. Auch wenn das Gespräch etwas ausführlicher ausfällt oder Sie bereits konkrete Fragen vorbereitet haben, bleibt es bei dieser Beratungsgebühr.

Einen Termin können Sie bequem über die Startseite unter „Termin buchen“ online vereinbaren. Wenn Sie anschließend eine Studienplatzklage mit mir durchführen, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten angerechnet.

Beratung zu besonderen Hochschulthemen

Auch bei spezielleren Fragen im Hochschulzulassungsrecht handelt es sich zunächst um eine kostenpflichtige Erstberatung. Das gilt zum Beispiel bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen, zur Immatrikulation, zur Hochschulzugangsberechtigung, zu Bewerbungsfehlern oder zu besonderen Zulassungsvoraussetzungen.

Auch diese Beratung kostet 226,10 Euro brutto inklusive Mehrwertsteuer. Wenn sich anschließend ein Mandat zur Studienplatzklage anschließt, wird auch dieser Betrag auf die weiteren Kosten angerechnet.

Was kostet ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung?

Bei einer Studienplatzklage ist häufig zunächst ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung erforderlich. Dabei handelt es sich um den Antrag, einen Studienplatz außerhalb der offiziell festgesetzten Kapazität zu erhalten.

Für solche Anträge gibt es unterschiedliche Kostenmodelle. Wenn nur wenige gezielte Anträge an einzelne Hochschulen oder Universitäten gestellt werden, rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dabei setze ich den Mindestsatz nach RVG an. Pro Antrag und Hochschule entstehen dann Kosten in Höhe von 234,73 Euro brutto inklusive Mehrwertsteuer.

Bei umfangreicheren Verfahren, insbesondere bei sogenannten Rundumschlagsverfahren gegen mehrere Hochschulen, biete ich hierfür eine vergünstigte Pauschale an.

Was kostet ein gerichtliches Eilverfahren bei einer Studienplatzklage?

Über die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht kläre ich Sie frühzeitig auf. So können Sie die Kosten Ihrer Studienplatzklage realistisch kalkulieren, bevor Sie die Einleitung gerichtlicher Schritte freigeben.

Ein normales gerichtliches Eilverfahren zur Studienplatzklage verursacht in erster Instanz häufig Gesamtkosten von etwa 1.600 Euro brutto. Darin enthalten sind regelmäßig die Kosten für den eigenen Anwalt, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten des gegnerischen Anwalts.

Diese Kosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem vom Gericht festgesetzten Streitwert. Die Abrechnung nach dem RVG wirkt auf den ersten Blick komplexer als ein Pauschalhonorar. Sie hat aber den Vorteil, dass die Gebühren gesetzlich geregelt, transparent und nachvollziehbar sind.

Warum können die Kosten einer Studienplatzklage unterschiedlich hoch ausfallen?

Wie hoch die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten im Einzelfall tatsächlich sind, hängt vor allem vom sogenannten Streitwert ab. Diesen Streitwert setzt das zuständige Verwaltungsgericht fest. Er kann von außen nicht frei beeinflusst werden und fällt je nach Gericht und Verfahren unterschiedlich aus.

Auch der konkrete Ablauf des Verfahrens kann die Kosten beeinflussen. Deshalb können die Gesamtkosten eines gerichtlichen Studienplatzklageverfahrens unterschiedlich hoch sein. Je nach Einzelfall sind Kosten von etwa 650 Euro brutto bis ca. 2.200 Euro brutto denkbar.

Bevor gerichtliche Eilanträge gestellt werden, erhalten Sie von mir eine Prognose der voraussichtlichen Kosten. Sie entscheiden also nicht im Unklaren, sondern können vorab prüfen, welche Kosten entstehen und welche Verfahren Sie durchführen möchten.

Einzelverfahren und Erfolgshonorar

Wenn Sie nur gegen eine einzelne Universität oder Hochschule vorgehen möchten, arbeite ich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem kombinierten Erfolgshonorar. Nähere Informationen dazu finden Sie in der passenden Rubrik der FAQ.

Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG unterschreite ich nicht. Eine Unterschreitung gesetzlicher Gebühren ist in gerichtlichen Verfahren rechtlich nicht zulässig. Außerdem erfordert eine professionelle und sorgfältige Studienplatzklage gründliche anwaltliche Arbeit, Erfahrung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Bei besonders günstigen Pauschalangeboten ist zudem genau zu prüfen, welche Kosten tatsächlich enthalten sind. Häufig sind Gerichtskosten oder mögliche Kosten der Gegenseite nicht vollständig eingerechnet. Ein scheinbar günstiges Angebot kann dadurch am Ende teurer werden als zunächst erwartet.

Lohnt sich eine Studienplatzklage trotz der Kosten?

Welche Kosten Sie tragen können und möchten, sollten Sie in Ruhe durchrechnen. Dabei sollten Sie nicht nur die unmittelbaren Kosten der Studienplatzklage berücksichtigen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen eines späteren Studienbeginns.

Wartezeiten können dazu führen, dass sich der Berufseinstieg erheblich verzögert. Ein späterer Studienbeginn bedeutet häufig auch ein späteres Einkommen. Deshalb kann eine Studienplatzklage trotz der zunächst entstehenden Kosten wirtschaftlich sinnvoll sein.

Unter Umständen können Kosten einer Studienplatzklage zudem steuerlich relevant sein, wenn der oder die künftige Studierende die Kosten zumindest formal selbst trägt. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall möglich ist, sollte steuerlich gesondert geprüft werden.

Kuchendiagramm Kostenstruktur Studienplatzklage
Eine Prognose der zu erwartenden Kosten für ein Klageverfahren vor Gericht in Ihrem Fall teile ich Ihnen natürlich mit, bevor Sie die Eilanträge für die Studienplatzklage freigeben. So haben Sie direkten Einfluss auf das Entstehen der Kosten.

Welche Kosten entstehen und welche Sie tragen können und wollen, sollten Sie in Ruhe „durchrechnen“. Bei der Bewertung der zu erwartenden Verfahrenskosten sollten Sie dabei immer einberechnen, dass Wartezeiten und ein späterer Berufseinstieg und damit verbundene Kosten bzw. finanzielle Einbußen auch „Aufwand“ verursachen. Nicht zuletzt ist es unter Umständen möglich, die Kosten der Studienplatzklage einkommensmindernd anzusetzen, wenn der/die künftige Studierende die Kosten wenigstens formal selbst trägt.