Kosten einer Studienplatzklage

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Wie bei jeder Klage entstehen auch für eine Studienplatzklage Kosten – Gerichtskosten und Anwaltskosten. Über die Kosten, die Ihr individuelles Klageverfahren verursacht, kläre ich Sie aber natürlich auf, bevor diese Kosten entstehen. Gleichzeitig habe ich immer ein Auge darauf, dass nicht mehr Kosten als notwendig entstehen, und vermeide deswegen nach Kräften unnötige Klageverfahren – vor allem auch, wenn es grundsätzlich sinnvoll ist, ggf. mehrere Studienplatzklagen zu erheben.

Erstkontakt

Eine erste telefonische Kontaktaufnahme mit mir zum Thema Studienplatzklage etc. ist immer kostenfrei – auch, wenn das Telefongespräch etwas ausführlicher ausfällt, weil Sie z.B. schon Fragen zur Studienplatzklage vorbereitet haben.

Erstberatung

Steigen wir vertieft in Ihre Fragen ein, handelt es sich um eine sog. Erstberatung zur Studienplatzklage. Diese Beratung – vor Ort in der Kanzlei oder via Teams, Zoom etc. – ist naturgemäß ausführlicher und zeitlich deutlich aufwendiger. Für eine Erstberatung, nach der Sie z.B. wissen, ob es sinnvoll wäre, Studienplatzklage zu erheben, stelle ich 200 € zzgl. MwSt. in Rechnung. Sollten Sie im Anschluss daran eine Studienplatzklage mit mir durchführen, wird dieser Betrag natürlich auf die anfallenden Kosten angerechnet.

Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Geht es um einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung oder mehrere derartige Anträge, gibt es unterschiedliche Kostenmodelle. Bei einigen wenigen gezielten Anträgen an wenigen Hochschulen/Universitäten rechne ich in aller Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, also die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren. Dabei setze ich den Mindestsatz nach RVG an, sodass je Antrag/Universität Kosten in Höhe von 222,53 € inkl. MwSt. entstehen. Bei Rundumschlagsverfahren biete ich hierfür eine vergünstigte Pauschale an.

Gerichtliche Verfahren

Über Kosten in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kläre ich Sie frühzeitig auf. Das ermöglicht Ihnen, die Kosten für Ihre Studienplatzklage(n) valide im Vorfeld zu kalkulieren.

Grundsätzlich gilt hier: Ein „normales“ gerichtliches Eilverfahren führt in der ersten Instanz zu Gesamtkosten in Höhe von etwa 1.350 € brutto und beinhaltet Kosten für den eigenen Anwalt, Gerichtskosten und Kosten für den gegnerischen Anwalt. Diese Kosten ergeben sich in Gerichtsverfahren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), an das ich als Rechtsanwältin in diesem Fall gebunden bin. Die Abrechnung auf der Grundlage des RVG erscheint dann zunächst komplexer als z.B. ein Pauschalhonorar – führt aber auch dazu, dass mein Honorar für Sie vollständig transparent und nachvollziehbar ist.

Deswegen verzichte ich im Vergleich zu anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in diesem Bereich bei gerichtlichen Verfahren in der Studienplatzklage darauf, ein Mindesthonorar zu vereinbaren. Auch auf gestaffelte Gebühren je nach Anzahl der zu verklagenden Hochschulen verzichte ich deswegen.

Die gesetzlichen Gebühren unterschreite ich auch bewusst nicht. Denn einerseits ist das schlichtweg rechtswidrig. Andererseits bin ich der Meinung: „You get what you pay for“. Denn professionelle, gründliche anwaltliche Arbeit ist mit Aufwand verbunden, der vergütet werden muss. Außerdem sind bei günstigen Pauschalpreisen oftmals die Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite nicht enthalten, was das vermeintlich günstige Angebot letztlich nicht so günstig macht wie gedacht!

Wir hoch die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten im Einzelfall tatsächlich ausfallen, hängt u.a. vom sog. Streitwert eines Verfahrens ab. Diesen Wert setzt das zuständige Verwaltungsgericht fest. Er ist von außen nicht beeinflussbar. Außerdem fallen die Streitwerte je nach Gericht durchaus unterschiedlich hoch aus. Der finanzielle Aufwand für eine Studienplatzklage kann deshalb und aufgrund unterschiedlicher Verfarensabläufe unterschiedlich ausfallen: Zwischen Gesamtkosten für das gerichtliche Verfahren i.H.v. rund 550 Euro brutto bis zu ca. 2.200 Euro brutto ist quasi alles denkbar.
Grafik Kuchendiagramm Durchschnittliche Kosten einer Studienplatzklage
Eine Prognose der zu erwartenden Kosten für ein Klageverfahren vor Gericht in Ihrem Fall teile ich Ihnen natürlich mit, bevor Sie die Eilanträge für die Studienplatzklage freigeben. So haben Sie direkten Einfluss auf das Entstehen der Kosten.

Welche Kosten entstehen und welche Sie tragen können und wollen, sollten Sie in Ruhe „durchrechnen“. Bei der Bewertung der zu erwartenden Verfahrenskosten sollten Sie dabei immer einberechnen, dass Wartezeiten und ein späterer Berufseinstieg und damit verbundene Kosten bzw. finanzielle Einbußen auch „Aufwand“ verursachen. Nicht zuletzt ist es unter Umständen möglich, die Kosten der Studienplatzklage einkommensmindernd anzusetzen, wenn der/die künftige Studierende die Kosten wenigstens formal selbst trägt.