Studienplatzklage & Rechtsschutz­versicherung

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Wer über eine Studienplatzklage nachdenkt, macht sich natürlich auch Gedanken über die Kosten einer solchen Klage.

Dabei stellt sich dann häufig die Frage: Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Studienplatzklage? Ja, das ist möglich. Dabei ist es einerseits denkbar, dass die Rechtsschutzversicherung des Klägers bzw. der Klägerin die Kosten trägt. Andererseits ist es auch möglich, dass die Rechtsschutzversicherung der Eltern des/der angehenden Studierenden einspringt.

Ob eine dieser Rechtsschutzversicherungen im Falle einer Studienplatzklage die Kosten tragen muss, kläre ich gerne für Sie – ohne dafür etwas zu berechnen. Dafür müssen Sie mir lediglich den Versicherungsschein und die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des Versicherungsvertrages zur Verfügung stellen. Muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen (Deckungsfall), wickle ich für Sie auch die Abrechnung mit dem Versicherungsunternehmen ab.

Die Versicherungsunternehmen Allianz, die Züricher oder die Advocard tragen im Falle von bestehenden Altverträgen die Kosten einer Studienplatzklage. Bei Neuverträgen ist die Situation eine andere: eine vollständige Übernahme der Kosten für eine Studienplatzklage ist nicht immer gewährleistet oder man beschränkt sich auf die Übernahme von Kosten in nicht allen Verfahren, falls mehrere Verfahren geführt werden.

Verfügen Sie nicht über einen passenden „Rechtsschutz“, kann es durchaus sinnvoll sein, im Vorfeld einer Studienplatzklage noch einen passenden Rechtsschutz-Versicherungsvertrag abzuschließen. Fragen dazu beantworte ich Ihnen gerne!