Werdegang
Seit 2003 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen und seitdem als Rechtsanwältin aktiv. Zuvor hatte ich an der TU Dresden Rechtswissenschaften studiert und ebenfalls an der TU Dresden zum Thema „Die Einigungsstelle und ihre Kompetenz“ promoviert.
Nahezu seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin berate ich Studierende und Studienbewerber, wenn es um das Thema Studium und Studienplatz geht – seit 2006 als Fachanwältin für Verwaltungsrecht, seit 2017 außerdem als Fachanwältin für Medizinrecht.
Bevor ich 2018 meine eigene Kanzlei gründete, war ich zunächst bis 2007 als Anwältin in der Kanzlei Hümmerich & Dietrich tätig, im Anschluss ab 2008 in der Kanzlei Dr. Birnbaum. 2011 gründete ich mit meinem Kollegen die Kanzlei „Dr. Birnbaum und Partner“ und war bis zur Gründung der heutigen Kanzlei Partnerin dieser auf das Hochschulrecht spezialisierten Kanzlei.
Ich halte mich durch stetige Fortbildungen und regen Kontakt mit Justiziaren, Richtern und Kollegen für meine Mandanten auf dem Laufenden. So bin ich in der Lage, Ihre Anfrage zum Thema „Studienplatz einklagen“ individuell und mit größter Professionalität zu beantworten.
„Als Anwältin konzentriere ich mich darauf, für Studierende um ihren Traum-Studienplatz zu kämpfen, und ich freue mich über jeden erfolgreichen Fall.“
Sie haben Fragen an mich und wollen mehr über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage erfahren? Ich freue mich auf Ihren Anruf, um einen Termin in der Kanzlei oder via Skype etc. zu vereinbaren! Sie erreichen mich von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und zwischen 13:00 und 17:00 Uhr.
Alternativ können Sie gerne das Kontaktformular für eine Rückrufbitte nutzen oder mir unter info@die-hochschulanwältin.de eine individuelle Nachricht senden.