Meine Qualifikationen

  • Fachanwältin für Verwaltungs- und Medizinrecht
  • 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Hochschulen & Recht
  • Über 11.000 in diesen Bereichen geführte Akten
  • Trägerin des Zertifikates „Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
  • Mitglied der Bundesvereinigung öffentliches Recht (BÖR)
  • Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“ im Münchner Anwaltshandbuch (Verlag C.H. Beck)

Ihre Anwältin für Hochschulrecht

Ich bin Dr. Mascha Franzen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Seit über 20 Jahren berate und vertrete ich Studienbewerberinnen, Studienbewerber und Studierende im Hochschulzulassungsrecht.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf Studienplatzklagen und rechtlichen Verfahren rund um den Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen – nicht nur in der Medizin. Dazu gehören sämtliche Bachelor- und Masterstudiengänge, Psychologie, Lehramt, Pharmazie, Soziale Arbeit, BWL, Architektur und weitere Studiengänge mit Numerus clausus oder begrenzten Studienplatzkapazitäten.

Ich unterstütze Mandantinnen und Mandanten bundesweit, wenn ein Studienplatz abgelehnt wurde, ein Nachrückverfahren nicht zum Erfolg geführt hat, Unterlagen angeblich nicht rechtzeitig eingereicht wurden oder Probleme bei der Immatrikulation entstehen. Ziel meiner Beratung ist es, die rechtlichen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, Fristen zu sichern und das weitere Vorgehen strategisch vorzubereiten.


Mein beruflicher Werdegang

Vor der Gründung meiner heutigen Kanzlei war ich zunächst bis 2007 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Hümmerich & Dietrich tätig. Ab 2008 arbeitete ich in der Kanzlei Dr. Birnbaum. Im Jahr 2011 gründete ich gemeinsam mit meinem damaligen Kollegen die Kanzlei „Dr. Birnbaum und Partner“ und war dort bis zur Gründung meiner eigenen Kanzlei Partnerin einer auf das Hochschulrecht spezialisierten Kanzlei.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit befasse ich mich intensiv mit Fragen der Hochschulzulassung. Dazu gehören Studienplatzklagen, Ablehnungsbescheide, Auswahlverfahren der Hochschulen, Nachrückverfahren, Immatrikulation, Exmatrikulation und Kapazitätsverfahren.

Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, nicht nur die rechtlichen Erfolgsaussichten zu prüfen, sondern auch die praktischen Abläufe an Hochschulen, Verwaltungsgerichten und in Zulassungsverfahren realistisch einzuschätzen.


Wobei ich Sie unterstütze

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:

  • Studienplatzklagen in Bachelor- und Masterstudiengängen,
  • Ablehnungsbescheiden nach einer Bewerbung um einen Studienplatz,
  • NC-Verfahren und zulassungsbeschränkten Studiengängen,
  • Nachrückverfahren und Losverfahren,
  • Zulassungsproblemen in Psychologie, Lehramt, Pharmazie, Sozialer Arbeit, BWL, Architektur und weiteren Studiengängen,
  • Problemen bei der Immatrikulation, etwa wegen angeblich verspäteter Unterlagen,
  • Exmatrikulation wegen verspäteter Zahlung des Semesterbeitrags oder formaler Fehler,
  • rechtlichen Fragen rund um Hochschulzugang, Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.

Im Mittelpunkt steht immer die Frage, ob und mit welchen rechtlichen Schritten ein Studienplatz noch erreicht oder eine fehlerhafte Entscheidung der Hochschule angegriffen werden kann.


Mein Anspruch

Ein abgelehnter Studienplatz ist für viele Bewerberinnen und Bewerber eine erhebliche Belastung. Häufig hängt davon ab, ob der gewünschte Ausbildungsweg begonnen oder fortgesetzt werden kann.

Mein Anspruch ist es, Ihnen eine klare, fachlich fundierte und ehrliche Einschätzung zu geben. Ich erläutere Ihnen, welche Fristen gelten, welche Unterlagen benötigt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Kosten auf Sie zukommen können.

Dabei geht es nicht darum, unrealistische Erwartungen zu wecken. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung der konkreten Situation: Welcher Studiengang ist betroffen? Welche Hochschule hat abgelehnt? Welche Begründung enthält der Bescheid? Gibt es formale Fehler? Bestehen Anhaltspunkte für nicht ausgeschöpfte Studienplatzkapazitäten?

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Studienplatzklage oder ein anderes rechtliches Vorgehen gegen eine Ablehnung, Nichtzulassung, Exmatrikulation oder verweigerte Immatrikulation sinnvoll ist, können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren.


FAQ

Wer ist Frau Dr. Mascha Franzen?

Dr. Mascha Franzen ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie berät seit über 20 Jahren Studienbewerberinnen, Studienbewerber und Studierende im Hochschulzulassungsrecht, insbesondere bei Studienplatzklagen, Ablehnungsbescheiden und Problemen rund um die Immatrikulation.

Hilft Dr. Mascha Franzen bei Studienplatzklagen für Bachelor und Master?

Ja. Dr. Mascha Franzen unterstützt Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit bei Studienplatzklagen in Bachelor- und Masterstudiengängen, wenn eine Bewerbung abgelehnt wurde oder ein Studienplatz trotz guter Voraussetzungen nicht vergeben wurde.

Bei welchen Studiengängen kann eine Studienplatzklage sinnvoll sein?

Eine Studienplatzklage kann insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Numerus clausus in Betracht kommen, etwa Psychologie, Lehramt, Pharmazie, Soziale Arbeit, BWL, Architektur oder weiteren Bachelor- und Masterstudiengängen.

Was kann ich tun, wenn mein Studienplatz abgelehnt wurde?

Nach einem Ablehnungsbescheid sollte zeitnah geprüft werden, welche Fristen laufen und ob ein rechtliches Vorgehen gegen die Entscheidung der Hochschule möglich ist. Je nach Studiengang und Hochschule kommen Widerspruch, Klage oder ein kapazitätsrechtliches Verfahren in Betracht.

Kann ich gegen eine verweigerte Immatrikulation vorgehen?

Ja, in bestimmten Fällen kann ein rechtliches Vorgehen gegen eine verweigerte Immatrikulation sinnvoll sein, etwa wenn Unterlagen angeblich verspätet eingereicht wurden, der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig verbucht wurde oder die Hochschule formale Anforderungen fehlerhaft bewertet hat.

Arbeitet Dr. Mascha Franzen bundesweit?

Ja. Die Beratung und Vertretung im Bereich Studienplatzklage, Bachelor, Master und Hochschulzulassung erfolgt bundesweit. Viele Verfahren können digital und ortsunabhängig vorbereitet werden.

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Marina Langerbeins

Rechtsfachwirtin

Assistenz

Edda

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