Skyline von München mit Frauenkirche und Alpen im Hintergrund

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Karlsplatz 3
80335 München​

München ist der Ort, an dem Sie studieren wollen? Ihre Bewerbungen um einen Studienplatz waren aber bisher nicht von Erfolg gekrönt? Sie überlegen jetzt, eine Studienplatzklage zu erheben, damit der Traum vom Studium in München doch noch wahr wird?

Dabei unterstütze ich Sie als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht gerne – außergerichtlich oder auch vor dem Verwaltungsgericht in München.

Seit mehr als 15 Jahren habe ich mich darauf spezialisiert, Studienbewerber und Studierende in Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz und bei Studienplatzklagen zu unterstützen.

Wenn auch Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen wollen: Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie direkt das Kontaktformular.

Ablauf: Kontaktaufnahme, Erstberatung und Mandatierung

Unser erster Kontakt findet in aller Regel telefonisch oder in Form einer Videokonferenz statt. Bei einem solchen kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen z.B. zum Thema Bewerbungsverfahren und Studienplatzklage in München.

Wollen Sie mit mir zusammenarbeiten und genauere Informationen darüber, welches Vorgehen in Ihrem Fall Sinn macht, entstehen für eine sog. Erstberatung Kosten in Höhe von 200 Euro zzgl. MwSt.. Diese Erstberatungskosten können später z.B. in einem möglichen Verfahren einer Studienplatzklage angerechnet werden.

Mandantenstammblatt und Unterlagen für Mandat

Wollen Sie mich als Ihre Rechtsanwältin mandatieren, sende ich Ihnen zunächst mein Mandantenstammblatt zu, das Sie mir zunächst ausfüllen und zurücksenden. Welche Unterlagen ich in der Folge benötige, um außergerichtlich oder gerichtlich für Sie in München vorzugehen, teile ich Ihnen dann zeitnah und mit einer genauen Aufstellung der benötigten Unterlagen mit. Auch diese Unterlagen können Sie mir in digitaler Form zukommen lassen.

Digitale Kommunikation im Mandat

Zeitnahe, einfach Kommunikation im Mandat ist mir ein wichtiges Anliegen. Deswegen findet die Kommunikation zwischen Ihnen und mir in erster Linie per Telefon und E-Mail statt. Unterlagen stelle ich Ihnen deswegen in aller Regel per E-Mail zur Verfügung. Außerdem können Sie über einen geschützten digitalen Mandantenbereich online rund um die Uhr auf aktuelle Unterlagen in Ihrem Verfahren zugreifen.