Fristen für eine Studienplatzklage

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Wer über eine Studienplatzklage für ein bestimmtes Studienfach für ein bestimmtes Fachsemester nachdenkt, stellt sich unweigerlich irgendwann einmal die Frage: Wann müsste ich eine solche Klage erheben, damit ich bestenfalls so schnell wie möglich einen Studienplatz erhalte?

Außergerichtliche Fristen

Geht es darum, eine Klage zu erheben, um außerkapazitäre Studienplätze ausfindig zu machen und zugeteilt bzw. zugelost zu bekommen, gelten zum Teil strenge Fristenregelungen für die entsprechenden Semester.

Deswegen ist es von Vorteil, dass Sie so früh wie möglich Kontakt zu mir aufnehmen, damit ich ggf. eine Studienplatzklage so bald wie möglich und noch fristgerecht für den gewünschten Studienstart erheben kann. Es ist hier wichtig, den Kontakt zu mir bestenfalls nicht erst aufzunehmen, wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart oder einer Hochschule erhalten haben. Denn leider können diese Bescheide auch erst bei Ihnen ankommen, wenn die maßgebliche Klagefrist für das anstehende Semester bereits abgelaufen ist.

Eine Klage ist dann zwar immer noch möglich, aber eventuell erst zum darauffolgenden Semester. Sie verlieren damit also unnötig Zeit.

Was bedeutet das konkret?

Wollen Sie Studienplatzklage zum Wintersemester erheben, ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits im Juni des gleichen Jahres bei mir melden. Wollen Sie eine Studienplatzklage zum Sommersemester erheben, macht es Sinn, dass Sie bereits im Dezember mit mir Kontakt aufnehmen.

Altabiturienten und Altabiturientinnen, die Interesse an einer Studienplatzklage in das erste Fachsemester haben, melden sich für eine Klage zum Wintersemester bestenfalls bis Anfang Mai. Dann haben wir genug Zeit für eine eingehende Beratung einerseits und keinen Zeitdruck für eine Optimierung Ihrer Studienplatzbewerbung inkl. Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente.

Aber auch wenn Sie sich später bei mir melden, ist ein Vorgehen natürlich noch möglich! Strenge Fristen laufen nicht an allen Hochschulen, sondern nur an manchen.

Aktuell gelten für meine Tätigkeit folgende Regelungen:

Grafik Tabelle Fristen nach Bundesländern

 

Frist verpasst?

Haben Sie eine Klagefrist für das anstehende Semester tatsächlich gerade verpasst, ist das zwar ärgerlich. Gerade in einem solchen Fall bemühe ich mich aber natürlich, eine alternative Klagestrategie zu erarbeiten.

Ist eine Klage für das kommende Semester allerdings aussichtslos, erfahren Sie das von mir, und ich kümmere mich umgehend darum, alternative Lösungen zu finden. Das kann bedeuten, ein verschlanktes Verfahren gegen die Hochschulen zu führen, deren Fristen noch nicht abgelaufen sind. Ist auch das nicht möglich, bereite ich für Sie die Studienplatzklage für das darauffolgende Fachsemester oder Jahr rechtzeitig vor.