Erfolgsquoten

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85,7 %
Erfolgsquote Studienplatzklage Psychologie Bachelor im Wintersemester 2022/2023: 85,7 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Psychologie in diesem bereits vergangenen Semester eine Zulassung erhalten haben, sofern Verfahren an mehreren Unis geführt wurden. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
88,89 %
Erfolgsquote im WS 2022/2023 im 1. FS der kleinen Studiengänge (Soziale Arbeit, Architektur, Pharmazie, Lehramt, Molekulare Biomedizin, Wirtschaftskommunikation etc.): 88,89 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns in den sogenannten "kleinen Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen und der Psychologie) vertretenen Mandanten eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
82 %
Erfolgsquote Studienplatzklage Psychologie Bachelor im Wintersemester 23/24 : 82%
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Psychologie in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben, sofern Verfahren an über 5 Unis geführt wurden. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
78 %
Erfolgsquote im WS 23/24 im 1. FS der „kleinen“ Studiengänge (z.B. Lehramt, Architektur, Soziale Arbeit, Pharmazie etc.): 78 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten in den kleineren Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen und der Psychologie) in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
84,21 %
Erfolgsquote im WS 24/25 im 1. FS der „kleinen“ Studiengänge (z.B. Psychologie, Lehramt, Architektur, Soziale Arbeit, Pharmazie etc.): 84,21 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten in den kleineren Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen) in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
86,96 %
Erfolgsquote Studienplatzklage "kleine Studiengänge" Psychologie Bachelor, Lehramt, Psychologie Master, Architektur, Pharmazie, BWL etc. im Wintersemester 2025/2026: 86,96%
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten in den kleineren Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen) in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
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Welche Erfolgsaussichten bestehen bei einer Studienplatzklage? Erfolgsquoten für Bachelor- und Masterverfahren – transparent, bundesweit und anhand konkreter Erfahrungswerte.


Wer über eine Studienplatzklage nachdenkt, möchte regelmäßig vorab wissen, wie realistisch eine Zulassung durch ein gerichtliches Verfahren ist. Gerade bei zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengängen stellt sich die Frage, ob sich ein Vorgehen gegen die Hochschule lohnt. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen eine verständliche Einordnung der Erfolgsaussichten und erläutern, wie die von mir veröffentlichten Quoten zu verstehen sind.


Was ist mit einer „Erfolgsquote“ bei Studienplatzklagen gemeint?


Der Ausdruck „Erfolgsquote Studienplatzklage“ wirkt auf den ersten Blick eindeutig. Tatsächlich kommt es jedoch darauf an, welcher Verfahrensausgang als Erfolg gewertet wird. In Betracht kommen insbesondere unterschiedliche Formen einer Zulassung oder Verfahrensbeendigung.

  • eine vorläufige Zulassung im einstweiligen Rechtsschutz,
  • eine Zulassung im Hauptsacheverfahren nach Überprüfung der Kapazitätsberechnung,
  • eine Zulassung oder ein positiver Ausgang aufgrund eines Vergleichs,
  • eine Zulassung nach einem vom Gericht angeordneten Losverfahren.

Je nachdem, welche dieser Konstellationen einbezogen wird, kann die Quote unterschiedlich ausfallen. Pauschale Werbeaussagen wie etwa eine feste Erfolgswahrscheinlichkeit für alle Studiengänge sind daher wenig aussagekräftig. Entscheidend ist vielmehr, dass erkennbar bleibt, auf welches Semester, welchen Studiengang und welche Verfahrensart sich die jeweilige Angabe bezieht. Genau diese Differenzierung liegt meinen Erfolgsübersichten zugrunde.


Welche Faktoren beeinflussen die Chancen einer Studienplatzklage?


Die Aussichten eines gerichtlichen Vorgehens hängen nicht allein vom gewünschten Studiengang ab. Maßgeblich sind vielmehr mehrere rechtliche und tatsächliche Umstände, die von Hochschule zu Hochschule und von Semester zu Semester unterschiedlich sein können.

  • Kapazitätsberechnung der Hochschule
    Im Mittelpunkt vieler Studienplatzklagen steht die Frage, ob die Hochschule ihre vorhandenen Ausbildungskapazitäten zutreffend berechnet und vollständig ausgeschöpft hat. Fehler können sich etwa bei Lehrdeputaten, Curricularwerten, Dienstleistungsverflechtungen oder sonstigen kapazitätsrelevanten Parametern ergeben. Werden solche Berechnungsfehler festgestellt, kann dies die Grundlage dafür sein, zusätzliche Studienplätze gerichtlich geltend zu machen.
  • Art des Studiengangs und des Zulassungsverfahrens
    Bachelor- und Masterverfahren unterscheiden sich häufig deutlich. Während in Bachelorstudiengängen regelmäßig die vorhandene Ausbildungskapazität im Vordergrund steht, spielen bei Masterverfahren häufig zusätzlich Auswahlkriterien, Ranglisten, Eignungsprüfungen oder Bewertungsentscheidungen der Hochschule eine Rolle. Deshalb muss jeweils geprüft werden, ob eher kapazitätsrechtliche Fragen oder Fehler im Auswahlverfahren den Schwerpunkt bilden.
  • Verfahrensstrategie
    Studienplatzklagen werden häufig im einstweiligen Rechtsschutz eingeleitet, damit eine Zulassung möglichst noch zu Beginn des Semesters erreicht werden kann. Ergänzend kann ein Hauptsacheverfahren erforderlich oder sinnvoll sein. In Bachelor- und Masterverfahren ist außerdem zu prüfen, ob neben dem außerkapazitären Vorgehen auch innerkapazitäre Einwände gegen die konkrete Auswahlentscheidung erhoben werden sollten.
  • Auswahl der Hochschulen
    Die Erfolgsaussichten hängen auch davon ab, gegen welche Hochschulen vorgegangen wird. Kapazitätsberechnungen, Zulassungspraxis und gerichtliche Bewertung können sich je nach Bundesland und Hochschule erheblich unterscheiden. Ein bundesweit ausgerichtetes Vorgehen kann deshalb im Einzelfall sinnvoll sein, weil mehrere unterschiedliche Verfahren und Berechnungen überprüft werden.

Meine Tätigkeit im Hochschulzulassungsrecht


Ich bin seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Hochschulzulassungsrecht tätig und führe Studienplatzklagen bundesweit. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere Verfahren in zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Verfahren in medizinischen Studiengängen.

  • Studienplatzklagen in Bachelorstudiengängen mit örtlicher oder bundesweiter Zulassungsbeschränkung,
  • Studienplatzklagen in Masterstudiengängen, einschließlich der Überprüfung von Auswahlentscheidungen, Ranglisten und Eignungsfeststellungen,
  • Studienplatzklagen in Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin, sowohl im ersten als auch in höheren Fachsemestern.

Durch die bundesweite Bearbeitung entsprechender Verfahren werte ich fortlaufend aus, wie Hochschulen ihre Kapazitäten berechnen und wie Verwaltungsgerichte in vergleichbaren Konstellationen entscheiden. Diese praktische Erfahrung ist für die realistische Einschätzung neuer Verfahren besonders wichtig.


Warum es keine verlässliche Erfolgsgarantie geben kann


Eine verbindliche Garantie für den Ausgang einer Studienplatzklage kann es nicht geben. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen und die Rechtsprechung verändern sich laufend. Auch ein in einem früheren Semester erfolgreiches Vorgehen lässt daher keine sichere Prognose für spätere Verfahren zu.

Sinnvoll ist deshalb keine schematische Prozentangabe, sondern eine konkrete Bewertung des jeweiligen Einzelfalls. Dazu gehören insbesondere:

  • die Einschätzung der Erfolgsaussichten im gewünschten Studiengang,
  • die Prüfung der in Betracht kommenden Hochschulen,
  • die Bewertung, ob mehrere Verfahren parallel sinnvoll sind,
  • eine transparente Einordnung von Kosten, Aufwand und realistischen Chancen.

Um dennoch eine Orientierung zu ermöglichen, dokumentiere ich abgeschlossene Verfahren nach Studiengang, Semester und Verfahrenskonstellation. Die daraus abgeleiteten Quoten zeigen, wie frühere Verfahren tatsächlich ausgegangen sind, ohne eine Aussage über den sicheren Ausgang künftiger Verfahren zu treffen.


Veröffentlichte Erfolgsquoten aus abgeschlossenen Verfahren


Die nachfolgenden Übersichten beruhen auf tatsächlichen Ergebnissen aus von mir geführten Studienplatzklageverfahren. Sie zeigen, in welchen Studiengängen und Semestern Mandantinnen und Mandanten eine Zulassung erreichen konnten. Dabei wird jeweils dargestellt,

  • auf welchen Studiengang und welches Semester sich die Quote bezieht,
  • welche Datengrundlage für die Berechnung maßgeblich war,
  • welcher Anteil der vertretenen Mandantinnen und Mandanten eine Zulassung erhalten hat.

Diese Angaben sollen eine realistische Orientierung bieten. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls und begründen keine Zusage für den Ausgang eines künftigen Verfahrens. Sie machen aber transparent, wie häufig in abgeschlossenen Verfahren das Ziel erreicht wurde, einen Studienplatz durch anwaltliches und gerichtliches Vorgehen zu erhalten.

Im Anschluss finden Sie die aktuell aufbereiteten Erfolgsquoten nach Studiengang und Semester. Die Übersicht wird ergänzt, sobald weitere Verfahren abgeschlossen und belastbar ausgewertet sind.

Erfolgsquote Studienplatzklage Psychologie Bachelor im Wintersemester 2022/2023: 85,7 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Psychologie in diesem bereits vergangenen Semester eine Zulassung erhalten haben, sofern Verfahren an mehreren Unis geführt wurden. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
Erfolgsquote im WS 2022/2023 im 1. FS der kleinen Studiengänge (Soziale Arbeit, Architektur, Pharmazie, Lehramt, Molekulare Biomedizin, Wirtschaftskommunikation etc.): 88,89 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns in den sogenannten "kleinen Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen und der Psychologie) vertretenen Mandanten eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
Erfolgsquote Studienplatzklage Psychologie Bachelor im Wintersemester 23/24 : 82%
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Psychologie in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben, sofern Verfahren an über 5 Unis geführt wurden. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
Erfolgsquote im WS 23/24 im 1. FS der „kleinen“ Studiengänge (z.B. Lehramt, Architektur, Soziale Arbeit, Pharmazie etc.): 78 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten in den kleineren Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen und der Psychologie) in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
Erfolgsquote im WS 24/25 im 1. FS der „kleinen“ Studiengänge (z.B. Psychologie, Lehramt, Architektur, Soziale Arbeit, Pharmazie etc.): 84,21 %
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten in den kleineren Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen) in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.
Erfolgsquote Studienplatzklage "kleine Studiengänge" Psychologie Bachelor, Lehramt, Psychologie Master, Architektur, Pharmazie, BWL etc. im Wintersemester 2025/2026: 86,96%
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten in den kleineren Studiengängen (also nicht in den medizinischen Studiengängen) in diesem Semester eine Zulassung erhalten haben. Eine verbindliche Auskunft für zukünftige Semester ist dies jedoch nicht. Der Ausgang einer jeden individuellen Klage ist stets offen.