Wie bei jeder Klage entstehen auch für eine Studienplatzklage Kosten – Gerichtskosten und Anwaltskosten. Über die Kosten, die Ihr individuelles Klageverfahren verursacht, kläre ich Sie aber natürlich auf, bevor diese Kosten entstehen. Gleichzeitig habe ich immer ein Auge darauf, dass nicht mehr Kosten als notwendig entstehen, und vermeide deswegen nach Kräften unnötige Klageverfahren – vor allem auch, wenn es grundsätzlich sinnvoll ist, ggf. mehrere Studienplatzklagen zu erheben.
Telefonische Erstberatung
Eine Erstberatung mit mir zum Thema Studienplatzklage (gerne auch per Teams) kostet 226,10 € brutto auch, wenn das Telefongespräch etwas ausführlicher ausfällt, weil Sie z.B. schon Fragen zur Studienplatzklage vorbereitet haben. Buchen Sie Ihren Termin gerne auf der Startseite unter „Termin buchen“ direkt online. Sollten Sie im Anschluss daran eine Studienplatzklage mit mir durchführen, wird dieser Betrag natürlich auf die anfallenden Kosten angerechnet.
Sonstige Themen
Auch wenn es um speziellere Themen – z.B. Anrechnungsfragen, Immatrikulationsfragen, Probleme mit der Hochschulzugangsberechtigung o.ä. -, geht, handelt es sich um eine kostenpflichtige Erstberatung für 226,10 € brutto. Für eine Erstberatung, nach der Sie z.B. wissen, ob es sinnvoll wäre, Studienplatzklage zu erheben, stelle ich 226,10 € incl. MwSt. in Rechnung. Sollten Sie im Anschluss daran eine Studienplatzklage mit mir durchführen, wird dieser Betrag natürlich auf die anfallenden Kosten angerechnet.
Antrag auf außerkapazitäre Zulassung
Geht es um einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung oder mehrere derartige Anträge, gibt es unterschiedliche Kostenmodelle. Bei einigen wenigen gezielten Anträgen an wenigen Hochschulen/Universitäten rechne ich in aller Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, also die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren. Dabei setze ich den Mindestsatz nach RVG an, sodass je Antrag/Universität Kosten in Höhe von 234,73 € inkl. MwSt. entstehen. Bei Rundumschlagsverfahren biete ich hierfür eine vergünstigte Pauschale an.
Gerichtliche Verfahren
Über Kosten in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kläre ich Sie frühzeitig auf. Das ermöglicht Ihnen, die Kosten für Ihre Studienplatzklage(n) valide im Vorfeld zu kalkulieren.
Grundsätzlich gilt hier: Ein „normales“ gerichtliches Eilverfahren führt in der ersten Instanz zu Gesamtkosten in Höhe von etwa 1.600 € brutto und beinhaltet Kosten für den eigenen Anwalt, Gerichtskosten und Kosten für den gegnerischen Anwalt. Diese Kosten ergeben sich in Gerichtsverfahren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), an das ich als Rechtsanwältin in diesem Fall gebunden bin. Die Abrechnung auf der Grundlage des RVG erscheint dann zunächst komplexer als z.B. ein Pauschalhonorar – führt aber auch dazu, dass mein Honorar für Sie vollständig transparent und nachvollziehbar ist.
Sofern Sie nur gegen eine einzelne Uni vorgehen wollen, arbeite ich mit einem kombinierten Erfolgshonorar. Bitte sehen Sie sich die passende Rubrik hierzu unter den FAQ an.
Die gesetzlichen Gebühren unterschreite ich bewusst nicht. Denn einerseits ist das schlichtweg rechtswidrig. Andererseits bin ich der Meinung: „You get what you pay for“. Denn professionelle, gründliche anwaltliche Arbeit ist mit Aufwand verbunden, der vergütet werden muss. Außerdem sind bei günstigen Pauschalpreisen oftmals die Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite nicht enthalten, was das vermeintlich günstige Angebot letztlich nicht so günstig macht wie gedacht!
Wir hoch die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten im Einzelfall tatsächlich ausfallen, hängt u.a. vom sog. Streitwert eines Verfahrens ab. Diesen Wert setzt das zuständige Verwaltungsgericht fest. Er ist von außen nicht beeinflussbar. Außerdem fallen die Streitwerte je nach Gericht durchaus unterschiedlich hoch aus. Der finanzielle Aufwand für eine Studienplatzklage kann deshalb und aufgrund unterschiedlicher Verfarensabläufe unterschiedlich ausfallen: Zwischen Gesamtkosten für das gerichtliche Verfahren i.H.v. rund 650 Euro brutto bis zu ca. 2.200 Euro brutto ist quasi alles denkbar.
Eine Prognose der zu erwartenden Kosten für ein Klageverfahren vor Gericht in Ihrem Fall teile ich Ihnen natürlich mit, bevor Sie die Eilanträge für die Studienplatzklage freigeben. So haben Sie direkten Einfluss auf das Entstehen der Kosten.
Welche Kosten entstehen und welche Sie tragen können und wollen, sollten Sie in Ruhe „durchrechnen“. Bei der Bewertung der zu erwartenden Verfahrenskosten sollten Sie dabei immer einberechnen, dass Wartezeiten und ein späterer Berufseinstieg und damit verbundene Kosten bzw. finanzielle Einbußen auch „Aufwand“ verursachen. Nicht zuletzt ist es unter Umständen möglich, die Kosten der Studienplatzklage einkommensmindernd anzusetzen, wenn der/die künftige Studierende die Kosten wenigstens formal selbst trägt.