Was ist eine Studienplatzklage?

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Was ist eine Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage kann der richtige Weg sein, wenn Sie Ihren Wunschstudienplatz im regulären Bewerbungs- und Zulassungsverfahren nicht erhalten haben. Das betrifft insbesondere zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Numerus clausus, etwa Medizin, Psychologie, Pharmazie, Soziale Arbeit, Lehramt oder andere stark nachgefragte Bachelor- und Masterstudiengänge.

Die Studienplatzklage ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Ziel ist es, überprüfen zu lassen, ob die Hochschule oder Universität ihre vorhandenen Ausbildungskapazitäten vollständig ausgeschöpft hat. Vereinfacht gesagt geht es um die Frage, ob mehr Studienplätze vorhanden sind, als die Hochschule offiziell ausgewiesen und vergeben hat.

Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Universitäten und Fachhochschulen müssen jedes Jahr neu berechnen, wie viele Studienplätze sie in einem bestimmten Studiengang anbieten können. Diese Berechnung nennt man Kapazitätsberechnung. Sie richtet sich nach der jeweiligen Kapazitätsverordnung des Bundeslandes.

Bei dieser Berechnung können Fehler entstehen. Wenn das Verwaltungsgericht feststellt, dass die Kapazität einer Hochschule zu niedrig berechnet wurde, kann dies dazu führen, dass zusätzliche Studienplätze vergeben werden müssen. Diese zusätzlichen Studienplätze nennt man außerkapazitäre Studienplätze oder umgangssprachlich auch „verschwiegene Studienplätze“.

Eine Studienplatzklage richtet sich daher nicht gegen die regulär über Hochschulstart oder die Hochschule vergebenen Studienplätze. Es geht vielmehr um zusätzliche Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität.

Spielt die Abiturnote bei der Studienplatzklage eine Rolle?

Bei der außerkapazitären Studienplatzklage spielt die Abiturnote regelmäßig keine entscheidende Rolle. Die Klage ist deshalb besonders interessant für Bewerberinnen und Bewerber, deren Abiturnote für den regulären Studienplatz nicht ausgereicht hat.

Wenn das Verwaltungsgericht zusätzliche Studienplätze feststellt, werden diese Plätze häufig unter den erfolgreichen Klägerinnen und Klägern verteilt. Gibt es mehr Klägerinnen und Kläger als zusätzliche Studienplätze, entscheidet in vielen Verfahren ein Losverfahren. In diesem Losverfahren kommt es dann nicht auf die Abiturnote an.

Was wird bei einer Studienplatzklage gerichtlich geprüft?

Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Hochschule die Zahl der Studienplätze rechtmäßig berechnet hat. Grundlage hierfür sind insbesondere die Kapazitätsverordnungen der Bundesländer, die Lehrkapazität, vorhandenes Personal, Curricularwerte, Schwundberechnungen und weitere kapazitätsrechtliche Faktoren.

Diese Berechnungen sind komplex und fehleranfällig. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht kann ich für Sie das entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren einleiten und die Kapazitätsberechnung der Hochschule überprüfen lassen. Stellt das Gericht fest, dass die Hochschule mehr Studierende aufnehmen kann, können zusätzliche Studienplätze vergeben werden.

Das Verfahren der Studienplatzklage geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den ersten Numerus-clausus-Verfahren zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits früh entschieden, dass Hochschulen vorhandene Ausbildungskapazitäten grundsätzlich vollständig ausschöpfen müssen und dass die Berechnung der Studienplatzkapazität gerichtlich überprüfbar sein muss.

Beispiel: Studienplatzklage Psychologie

Ein Beispiel: Eine Universität hat für den Bachelorstudiengang Psychologie offiziell 220 Studienplätze berechnet. Diese Studienplätze wurden bereits über das reguläre Bewerbungsverfahren an Bewerberinnen und Bewerber mit sehr guten Abiturnoten vergeben. Ihre eigene Abiturnote reicht für eine reguläre Zulassung nicht aus.

In diesem Fall kann eine Studienplatzklage sinnvoll sein. Mit der Klage wird geltend gemacht, dass die Hochschule tatsächlich mehr als 220 Studienplätze anbieten müsste. Im gerichtlichen Verfahren muss die Universität ihre Kapazitätsunterlagen vorlegen. Diese Berechnung kann dann überprüft und angegriffen werden.

Wenn das Verwaltungsgericht feststellt, dass die Universität beispielsweise 20 weitere Studienplätze vergeben muss, werden diese zusätzlichen außerkapazitären Studienplätze unter den Klägerinnen und Klägern verteilt. Gibt es mehr Studienplatzklägerinnen und Studienplatzkläger als zusätzliche Studienplätze, entscheidet häufig das Los.

Warum kann es sinnvoll sein, mehrere Studienplatzklagen zu erheben?

Gerade in stark nachgefragten NC-Studiengängen wie Psychologie oder Medizin gibt es häufig mehr Klägerinnen und Kläger als zusätzlich festgestellte Studienplätze. Der Erfolg einer einzelnen Studienplatzklage kann deshalb auch vom Losglück abhängen.

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, nicht nur gegen eine einzelne Hochschule vorzugehen, sondern mehrere Studienplatzklagen an verschiedenen Universitäten oder Hochschulen zu erheben. Ein solches Vorgehen wird häufig als Rundumschlagsverfahren bezeichnet.

Der Vorteil: Sie nehmen an mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren und gegebenenfalls an mehreren Losverfahren teil. Dadurch können sich die Chancen auf einen Studienplatz deutlich erhöhen. Welche Anzahl an Verfahren sinnvoll ist, hängt vom gewünschten Studiengang, vom Fachsemester, von der aktuellen Hochschulsituation und von der jeweiligen Erfolgseinschätzung ab.

In welchen Studiengängen sind die Chancen besonders gut?

Besonders gute Chancen bestehen häufig in kleineren Bachelorstudiengängen oder in Studiengängen mit geringerer Klägerkonkurrenz. Das kann zum Beispiel bei Pharmazie, Sozialer Arbeit, Lehramt oder bestimmten Bachelor- und Masterstudiengängen der Fall sein.

In solchen Verfahren ist es teilweise möglich, einen Studienplatz nicht erst durch ein Losverfahren, sondern bereits durch einen Vergleich mit der Hochschule zu erhalten. Das gilt vor allem dann, wenn nur wenige andere Bewerberinnen und Bewerber klagen oder wenn die Kapazitätssituation für die Klägerseite günstig ist.

In stark nachgefragten Studiengängen wie Psychologie oder Medizin hängt die Erfolgsaussicht dagegen stärker davon ab, wie viele andere Klägerinnen und Kläger es gibt, wie viele zusätzliche Studienplätze festgestellt werden und an wie vielen Hochschulen Verfahren geführt werden.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere:

der gewünschte Studiengang,

das gewünschte Fachsemester,

die Zahl der verklagten Hochschulen,

die aktuelle Kapazitätssituation,

die Zahl der Mitklägerinnen und Mitkläger,

die bisherige Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte,

und die strategische Auswahl der Hochschulen.

Eine pauschale Erfolgsquote gibt es deshalb nicht. Ich erläutere Ihnen Ihre individuellen Chancen und Risiken anhand meiner Erfahrung, der bisherigen Verfahrensergebnisse und der aktuellen Einschätzung der jeweiligen Hochschulen.

Der Großteil der von mir geführten Verfahren in weniger stark frequentierten Bachelorstudiengängen endet häufig durch Vergleich. In anderen Studiengängen kann dagegen ein gerichtliches Losverfahren entscheidend sein. Deshalb ist eine individuelle Beratung vor Einleitung der Studienplatzklage besonders wichtig.

Individuelle Beratung zur Studienplatzklage

Ob eine Studienplatzklage in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrem gewünschten Studiengang, Ihrem Fachsemester, Ihrer Bewerbungssituation und Ihrem Budget ab. In einem Beratungsgespräch prüfe ich mit Ihnen, welche Hochschulen in Betracht kommen, welche Fristen einzuhalten sind, welche Kosten entstehen und welche Erfolgsaussichten realistisch bestehen.

So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die Entscheidung, ob Sie eine Studienplatzklage durchführen möchten und welche Strategie für Ihren Wunschstudienplatz am besten geeignet ist.